Kassenzahnstein abrechnen

Abrechnung von Zahnsteinentfernung neben der professionellen Zahnreinigung (PZR)

Willkommen bei ASDent, wo wir uns heute einem Thema widmen, das in vielen Zahnarztpraxen für Verwirrung sorgt: Kann die BEMA-Position für Zahnsteinentfernung neben der privaten PZR nach GOZ abgerechnet werden?

In der zahnmedizinischen Abrechnung ist Genauigkeit das A und O. Ein häufiges Dilemma betrifft die parallele Abrechnung der PZR (GOZ 1040) und der Zahnsteinentfernung (BEMA 107). Einige Praxen sind versucht, beide Leistungen zu kombinieren, was jedoch zu Problemen führen kann.

Die Problemstellung

Die Abrechnung von Zahnsteinentfernung (BEMA 107) neben der PZR (GOZ 1040) stellt eine Doppelabrechnung dar, da sich die Leistungsbeschreibungen überschneiden. Beide Leistungen umfassen die Entfernung harter Beläge, deshalb dürfen sie nicht nebeneinander abgerechnet werden.

Korrekte Abrechnungspraxis

Die Lösung liegt in der strikten Trennung dieser Leistungen. Die harte Zahnsteinentfernung kann über die BEMA 107 abgerechnet werden, wenn zusätzlich dokumentiert wird, dass zusätzlich eine kosmetische Reinigung durchgeführt wurde, die nicht unter die professionelle Zahnreinigung fällt. Diese kosmetische Reinigung muss dann als Verlangensleistung abgerechnet und klar dokumentiert werden.

Alternativen und Lösungen

  • Kosmetische Reinigung als Verlangensleistung: Praxen können eine analoge Position für kosmetische Reinigungen schaffen, die neben der Zahnsteinentfernung abgerechnet wird. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Leistung nicht von der Krankenversicherung erstattet wird.
  • Einbestellung zu einem späteren Zeitpunkt: Eine weitere Option besteht darin, Patienten zu einem späteren Zeitpunkt erneut einzubestellen, um den Zahnstein unter dem BEMA-Katalog abzurechnen und so die Leistungen zeitlich zu trennen.

Wichtigkeit der Dokumentation

Eine präzise Dokumentation ist unerlässlich, um Missverständnisse oder Ablehnungen seitens der Krankenkassen zu vermeiden. Besonders bei der Abrechnung von Zahnsteinentfernung neben anderweitigen Mundgesundheitsleistungen sollte genau dokumentiert werden, welche Leistungen erbracht wurden.

Unterstützung durch ASDent

Bei ASDent bieten wir umfassende Unterstützung und Beratung im Bereich der zahnärztlichen Abrechnung. Ob Sie Hilfe bei der Teil- oder Vollabrechnung benötigen, unser Team ist hier, um Ihnen zur Seite zu stehen. Besuchen Sie unsere Webseite für Abrechnung für Zahnärzte und unser Abrechnungszentrum für Zahnärzte, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.

Fazit

Die parallele Abrechnung von Zahnsteinentfernung und PZR ist ein heikles Thema, das eine sorgfältige Handhabung erfordert. Durch die Beachtung der richtigen Abrechnungspraxis und klare Dokumentation können Sie sicherstellen, dass Ihre Abrechnungen korrekt und konform sind.

Möchten Sie Ihre Abrechnungsverfahren optimieren? Kontaktieren Sie ASDent heute, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Abrechnungsprozesse zu verbessern und Ihre Praxis erfolgreicher zu machen.

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