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GOZ Abrechnung Zahnarzt
Professionell, zuverlässig und honoraroptimiert
Die GOZ-Abrechnung gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen in der zahnärztlichen Praxis. Steigerungsfaktoren, Analogpositionen, Begründungen und die ständige Anpassung an aktuelle Rechtsprechung machen die korrekte GOZ-Abrechnung zeitaufwendig und fehleranfällig. Gleichzeitig steckt hier oft erhebliches Honorarpotenzial.
Genau deshalb entscheiden sich immer mehr Zahnärzte für eine professionelle GOZ Abrechnung Zahnarzt durch externe Spezialisten. Mit ASDent lagern Sie diesen komplexen Bereich ganz oder teilweise aus – und gewinnen Sicherheit, Zeit und Umsatz.
Warum die GOZ-Abrechnung so anspruchsvoll ist
Im Gegensatz zur BEMA-Abrechnung bietet die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) deutlich mehr Gestaltungsspielraum – und damit auch mehr Risiken:
- Korrekte Anwendung der Steigerungsfaktoren (2,3-fach, 3,5-fach und darüber)
- Saubere Begründung bei erhöhten Faktoren
- Richtige Nutzung von Analogpositionen nach § 6 GOZ
- Abgrenzung zu BEMA-Leistungen bei GKV-Patienten
- Vollständige Dokumentation und nachvollziehbare Leistungsbeschreibungen
Fehler oder Unsicherheiten führen schnell zu Honorarverlusten, Rückfragen der Versicherungen oder sogar Beanstandungen. Eine externe GOZ-Abrechnung durch erfahrene Fachkräfte minimiert genau diese Risiken.
GOZ Abrechnung Zahnarzt: Ihre Vorteile mit ASDent

✔ Höheres Honorar durch optimale Abrechnung
Unsere Spezialistinnen kennen die GOZ im Detail und nutzen zulässige Optimierungsmöglichkeiten, ohne aggressiv oder riskant abzurechnen. Viele Praxen erzielen dadurch spürbar mehr Umsatz.
✔ Rechtssicherheit und aktuelle Kenntnisse
Die GOZ und ihre Auslegung ändern sich regelmäßig. Wir halten unser Wissen kontinuierlich auf dem neuesten Stand und rechnen aktuell und rechtssicher ab.
✔ Entlastung Ihres Teams
Die zeitintensive GOZ-Abrechnung entfällt für Ihre Mitarbeiterinnen. Sie können sich wieder auf Patienten und Praxisabläufe konzentrieren.
✔ Flexible Zusammenarbeit
Sie entscheiden, ob wir nur die GOZ-Abrechnung, einzelne Teilbereiche (z. B. Implantologie, Prothetik, Analogabrechnungen) oder die komplette Abrechnung übernehmen.
✔ Honorarsicherheit bei Ausfällen
Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft oder Personalwechsel? Ihre GOZ-Abrechnung läuft trotzdem weiter – zuverlässig und ohne Unterbrechung.
Die 5 häufigsten Fehler bei der GOZ Abrechnung Zahnarzt
In unserer täglichen Arbeit für Zahnarztpraxen in ganz Deutschland sehen wir immer wieder dieselben Stolpersteine. Jeder einzelne davon kostet Honorar – und in der Summe oft mehr, als viele Praxisinhaber vermuten:
- Faktor ohne Begründung: Wer über dem 2,3-fachen Satz abrechnet, braucht eine patientenbezogene, nachvollziehbare Begründung. Pauschale Textbausteine werden von privaten Versicherungen häufig beanstandet.
- Fehlende Vereinbarung nach § 2 GOZ: Soll über dem 3,5-fachen Satz abgerechnet werden, muss vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten vorliegen. Fehlt sie, ist der höhere Betrag nicht durchsetzbar.
- Vergessene Leistungen: Zuschläge, Materialien und begleitende Leistungen werden im hektischen Praxisalltag leicht übersehen – obwohl sie berechnungsfähig sind.
- Unsichere Analogabrechnung: Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis stehen, werden gar nicht oder mit einer unpassenden Analogposition berechnet.
- Lückenhafte Dokumentation: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht erbracht. Eine unvollständige Dokumentation ist die häufigste Ursache für Kürzungen und Rückforderungen.
Eine professionelle GOZ Abrechnung Zahnarzt durch ASDent setzt genau hier an: Wir prüfen jeden Behandlungsfall auf Vollständigkeit, korrekte Faktoren und saubere Begründungen – bevor die Rechnung an den Patienten geht.
So funktioniert die GOZ-Abrechnung mit ASDent
Die Zusammenarbeit ist unkompliziert und datenschutzkonform:
- Erstgespräch: Wir besprechen Ihre Anforderungen und den gewünschten Umfang.
- Sicherer Zugang: Nach der Beauftragung richten wir einen verschlüsselten Fernzugriff (VPN oder AnyDesk) ein.
- Abrechnung: Unsere Expertinnen arbeiten direkt in Ihrem Praxisverwaltungssystem und übernehmen die GOZ-Abrechnung nach Ihren Vorgaben.
- Kommunikation: Bei Bedarf kommunizieren wir auch mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen.
Sie behalten jederzeit die volle Transparenz und Kontrolle.
Für wen eignet sich die externe GOZ-Abrechnung besonders?

- Praxen mit hohem Privatpatientenanteil
- Implantologische und prothetische Schwerpunktpraxen
- Praxen, die Analogabrechnungen sicher und korrekt umsetzen möchten
- Zahnärzte, die ihr Honorarpotenzial bei der GOZ besser ausschöpfen wollen
- Praxen mit Personalengpässen im Abrechnungsbereich
Häufige Fragen zur GOZ Abrechnung Zahnarzt
Muss ich die komplette Abrechnung auslagern?
Nein. Viele Praxen übergeben uns nur die GOZ-Abrechnung, andere die komplette Abrechnung inklusive BEMA. Auch eine zeitlich begrenzte Unterstützung, etwa als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, ist möglich.
Mit welchen Praxisverwaltungssystemen arbeiten Sie?
Unsere Spezialistinnen arbeiten per sicherem Fernzugriff direkt in Ihrem System. Sie müssen keine Software wechseln und keine Daten exportieren – die GOZ Abrechnung Zahnarzt läuft so, als säßen wir in Ihrer Praxis.
Wie schnell kann die Zusammenarbeit starten?
In der Regel sehr kurzfristig. Nach einem kurzen Gespräch und der schriftlichen Vereinbarung richten wir den Zugang ein und können mit der Abrechnung beginnen.
Sind die Patientendaten sicher?
Ja. Die Verbindung ist verschlüsselt, und wir arbeiten auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach DSGVO. Ihre Daten verlassen Ihr Praxissystem nicht.
Jetzt GOZ Abrechnung Zahnarzt professionell auslagern
Möchten Sie die GOZ-Abrechnung aus dem Praxisalltag herausnehmen und gleichzeitig Ihr Honorar absichern und steigern? Dann ist ASDent der richtige Partner. Als spezialisierter Anbieter für zahnärztliche Abrechnung unterstützen wir Sie deutschlandweit – flexibel, zuverlässig und auf Augenhöhe.
📞 Telefon: 07941 – 641497-0
✉ E-Mail: info@asdent.de
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und zeigen Ihnen, wie eine professionelle GOZ-Abrechnung Ihre Praxis entlasten und wirtschaftlich voranbringen kann.