Wiederbefestigung von Kronen richtig abrechnen: BEMA 24a und GOZ 2197
Wird eine Krone, Teilkrone oder Primärkrone wiederbefestigt, rechnen Sie bei Kassenpatienten über die BEMA 24a ab. Wird adhäsiv befestigt, gibt es zusätzliche Möglichkeiten über die GOZ und die BEB. Hier lesen Sie, was mit der 24a abgegolten ist und was Sie zusätzlich berechnen können.
Grundlage: BEMA 24a
Die Wiederbefestigung einer Krone rechnen Sie über die BEMA 24a ab, ergänzt durch den Festzuschuss 6.8. Das Vorbereiten und Reinigen der Krone ist mit der 24a abgegolten. Dafür gibt es keine zusätzliche BEMA-Position.
Adhäsive Wiederbefestigung: GOZ 2197
Wird die Krone adhäsiv wiederbefestigt, kommt zusätzlich die GOZ 2197 in Ansatz. Der Plan wird damit als gleichartig gekennzeichnet.
Ätzen und Konditionieren über die BEB
Zur GOZ 2197 können Sie das Ätzen und/oder Konditionieren der Krone über die BEB berechnen. So bilden Sie den zusätzlichen Aufwand der adhäsiven Befestigung in der Abrechnung ab.
Das gehört in die Dokumentation
Halten Sie fest, wie die Krone befestigt wurde und welche Vorarbeiten angefallen sind. Vermerken Sie die adhäsive Befestigung auch im HKP. Dann ist die Abrechnung für die Krankenkasse nachvollziehbar.
Wie ASDent Sie unterstützt
ASDent rechnet für Zahnarztpraxen ab: mit einem fest angestellten Team und einer festen Ansprechpartnerin, die im Team vertreten wird. Wir sind von Montag bis Freitag jeden Tag in Ihrer Abrechnung. Mehr dazu finden Sie unter Abrechnung für Zahnärzte und Abrechnungszentrum für Zahnärzte.
Fazit
Die Wiederbefestigung einer Krone läuft über die BEMA 24a, Vorbereiten und Reinigen sind damit abgegolten. Bei adhäsiver Befestigung kommen die GOZ 2197 und über die BEB das Ätzen und/oder Konditionieren hinzu.
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