Brücke wiederbefestigen

Wiederbefestigung einer Brücke richtig abrechnen

Löst sich eine Brücke, kommt die Patientin oder der Patient meist kurzfristig in die Praxis. Für die Abrechnung kommt es dann vor allem auf zwei Dinge an: wie viele Anker die Brücke hat und ob sie adhäsiv wiederbefestigt wird. Hier lesen Sie, welche Positionen in Frage kommen.

Brücke mit zwei Ankern: BEMA 95a

Für die Wiederbefestigung einer Brücke mit zwei Ankern rechnen Sie die BEMA 95a ab. Dazu kommt der Festzuschuss 6.8, der pro Ankerzahn angesetzt wird, bei zwei Ankern also zweimal.

Brücke mit drei oder mehr Ankern: BEMA 95b

Hat die Brücke drei oder mehr Anker, rechnen Sie die BEMA 95b ab, ebenfalls mit dem Festzuschuss 6.8 pro Ankerzahn. Die 95b wird einmal pro Brücke berechnet, unabhängig davon, wie viele Anker es über zwei hinaus sind.

Adhäsive Wiederbefestigung: GOZ 2197

Befestigen Sie die Brücke adhäsiv wieder, kommt zusätzlich die GOZ 2197 in Ansatz. Dann wird der Heil- und Kostenplan (HKP) als gleichartig eingestuft.

Vorbereiten, Ätzen und Silanisieren über die BEB

Ist der HKP gleichartig, können Sie das zusätzliche Vorbereiten, Ätzen und Silanisieren der Brücke über die BEB berechnen. Über die BEMA lassen sich diese Arbeiten nicht zusätzlich abrechnen.

Was die Gleichartigkeit für Ihr Honorar bedeutet

Mit einem gleichartigen HKP berechnen Sie zusätzliche Leistungen über die GOZ oder die BEB und passen Ihr Honorar so dem tatsächlichen Aufwand an. Wichtig ist, dass Sie die adhäsive Befestigung und die Vorarbeiten in der Behandlungsdokumentation festhalten.

Wie ASDent Sie unterstützt

ASDent rechnet für Zahnarztpraxen ab: mit einem fest angestellten Team und einer festen Ansprechpartnerin, die im Team vertreten wird. Wir sind von Montag bis Freitag jeden Tag in Ihrer Abrechnung. Mehr dazu finden Sie unter Abrechnung für Zahnärzte und Abrechnungszentrum für Zahnärzte.

Fazit

Bei der Wiederbefestigung einer Brücke bestimmt die Zahl der Anker die BEMA-Position: 95a bei zwei Ankern, 95b ab drei Ankern. Wird adhäsiv befestigt, kommen die GOZ 2197 und bei gleichartigem HKP das Vorbereiten, Ätzen und Silanisieren über die BEB hinzu.

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