GOZ an BEMA anpassen - Abrechnungsservice Zahnarzt

Optimierung der zahnärztlichen Abrechnung: Anpassung des Steigerungsfaktors

Wir widmen wir uns einem Thema, das in vielen zahnärztlichen Praxen noch nicht ausreichend Beachtung findet: der gezielten Anpassung des Steigerungsfaktors in der zahnärztlichen Abrechnung. Ein sorgfältig angepasster Faktor kann den Unterschied ausmachen zwischen einer angemessenen Vergütung und dem ungewollten „Verschenken“ wertvoller Einnahmen.

Die Bedeutung des Steigerungsfaktors

Oftmals wird in der Abrechnung lediglich der Standardfaktor von 2,3 verwendet, doch dies spiegelt nicht immer den tatsächlichen Aufwand oder die Besonderheiten einer Behandlung wider. Durch die Anpassung des Faktors können Zahnärzte eine gerechtere Vergütung für ihre Leistungen sicherstellen.

Beispiel 1: Die BEMA 01

Für die BEMA 01 erhalten Zahnärzte etwa 23,40 Euro, während der Vergleichswert für Privatpatienten bei nur 12 Euro 34 Cent liegt. Hier werden Privatpatienten also deutlich niedriger vergütet als Kassenpatienten. Ein höherer Steigerungsfaktor verringert diesen Abstand. Welcher Faktor angemessen ist, hängt vom Aufwand im Einzelfall ab und muss begründet werden.

Beispiel 2: Die BEMA 12

Bei der BEMA 12 ergibt sich ein ähnliches Bild: Die Kassenvergütung liegt bei etwa 13 Euro, der Vergleichswert für Privatpatienten bei nur 8 Euro 41 Cent. Auch hier werden Privatpatienten also niedriger vergütet als Kassenpatienten. Mit einem höheren Steigerungsfaktor lässt sich dieser Abstand verringern, wenn der Aufwand im Einzelfall das begründet.

Die Praxis der Faktoranpassung

Die Anpassung des Steigerungsfaktors sollte stets wohlüberlegt und auf der Grundlage solider Begründungen erfolgen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Patient viele Restaurationen hat oder Implantate gesetzt werden. In solchen Fällen ist es angebracht, den Faktor entsprechend anzupassen, um den Mehraufwand angemessen zu vergüten.

Fazit

Die Anpassung des Steigerungsfaktors in der zahnärztlichen Abrechnung ist kein Thema, das Zahnärzte scheuen sollten. Es geht darum, den Wert Ihrer Arbeit gerecht zu reflektieren und sicherzustellen, dass Sie für Ihre Leistungen angemessen vergütet werden. Wir ermutigen alle Zahnärzte, sich dieses wichtigen Aspekts der Abrechnung bewusst zu werden und ihn in ihrem Praxisalltag zu berücksichtigen.

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Abrechnungspraxis den tatsächlichen Wert Ihrer Arbeit widerspiegelt. ASDent Abrechnungsservice steht Ihnen zur Seite, um als ZMV Dienstleistungen Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihnen dabei zu helfen, die Vergütung zu erhalten, die Sie verdienen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren.

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